Privatversicherung
Sind Sie privat versichert, so können Sie unsere Behandlungen allgemein Ihrer Krankenversicherung in Rechnung stellen (Stundensatz hier;).
Gesetzlich versichert
Die gesetzliche Krankasse übernimmt die Kosten in den meisten Fällen nicht - Bitte fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse einfach nach (Bei Wartezeiten von mehr als einem 1/2 Jahr)
Heilpraktiker Zusatzversicherung
Auch mit einer HP Zusatzversicherung können Sie unsere Behandlungen überlicherweise abrechnen.
Selbstzahler
Selbstzahler zahlen pro volle Stunde (Therapiesitzung bei wiederkehrenden Terminen) hier.